Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden elf Monate im Jahr bezahlt, im August wird ausgesetzt.
Die folgenden Beiträge umfassen 30 Betreuungsstunden in der Woche



Bei einem Kind in der Familie                                 139,- € monatlich

Bei zwei Kindern in der Familie                              108,- € monatlich

Bei drei Kindern in der Familie                                 72,- € monatlich

Bei vier und mehr Kindern in der Familie                24,- € monatlich


Die Kinder müssen nicht alle gleichzeitig den Kindergarten besuchen, aber unter 18 Jahren sein und in Ihrem Haushalt leben.
Öffnungszeiten
Entscheiden Sie unter vier verschiedenen Öffnungszeiten:
Sie benötigen mehr als 30 Stunden Betreuung, Bildung und Erziehung für Ihr Kind? 
Dann haben Sie folgende Möglichkeit:

• Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr – 14:00 Uhr mit Mittagessen, Freitag bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen
• Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr – 16:00 Uhr mit Mittagessen, Freitag bis 13:00 Uhr ohne Mittagessen

 Für diese Öffnungszeiten bezahlen Sie zusätzlich zum Grundbetrag:
• bei einer Öffnungszeit von 7:00 bis 14:00 : +10 % + 15,- €
• bei einer Öffnungszeit von 7:00 bis 16:00 : +25 % + 25,- €

Benötigen Sie nur an einem oder an wenigen Tagen die Ganztageszeiten berechnen wir Ihren Elternbeitrag ganz individuell.

Dazu ein Beispiel: 
Sie haben zwei Kinder in der Familie. Ein Kind besucht den Kindergarten. 
Es kommt an zwei Tagen von 7:00 bis 16:00 Uhr, an drei Tagen von 7:00 bis 13:00 Uhr. 
Der monatliche Beitrag beträgt für Sie: 128,18 €.
Wenn Sie in Ihrer Entscheidung unsicher sind oder Fragen zu den Zeiten oder Elternbeiträgen haben, wenden Sie sich an das Kindergartenteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Dafür sind wir da!

Das Mittagessen bereiten wir im Kindergarten täglich zu. Für ein Essen stellen wir 2,50 € in Rechnung.
Dafür bekommt ihr Kind eine Suppe und ein Hauptgericht oder ein Hauptgericht und einen Nachtisch. 
Bezahlt wird immer am Ende des Monats und nur für die Tage an denen ihr Kind im Kindergarten gegessen hat.

Für Kinder, die jünger als 2 Jahre und 9 Monate sind, wird der doppelte Grundbeitrag erhoben.

Stand: Januar 2023

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